Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
Stand 22.01.2026
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der EasyMedix UG (i.F. „EasyMedix“) mit Sitz Tannenbergstraße 5, 83646 Bad Tölz, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Markus Bail, und ihren Vertragspartnern (i.F. „Kunde“).
Präambel
EasyMedix ist ein Dienstleistungsunternehmen, das KI-basierte Softwarelösungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens (Arztpraxen, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren u.a.) entwickelt und vertreibt.
EasyMedix erbringt selbst keine ärztlichen Leistungen. EasyMedix wird auch nicht Vertragspartner von Behandlungsverträgen. EasyMedix stellt dem Kunden selbst lediglich seine Dienst- und Software-Leistungen durch Zugriff auf die von EasyMedix bereitgestellte, digitale Plattform zur Verfügung.
Zugang zu der digitalen Plattform erhält der Kunde, indem er sich auf der Webseite von EasyMedix registriert und einen Nutzungsvertrag über eine Leistungskomponente von EasyMedix zur Nutzung durch die medizinischen Nutzer des Kunden abschließt. Medizinische Nutzer sind nur solche Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entweder Gesellschafter (Partner, Sozien) des Kunden sind oder zu diesem in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Eine unmittelbare oder mittelbare Nutzung durch andere Personen ist nicht zulässig
Für die angebotenen Dienst- und Software-Leistungen bzw. die Nutzung der digitalen Plattform wird dem Kunden je nach Nutzungsumfang ein monatliches Entgelt berechnet.
Derzeit bietet EasyMedix ausschließlich die Leistungskomponente EasyMedix-Doc an. Zukünftig werden weitere Leistungskomponenten hinzukommen.
Bei EasyMedix-Doc handelt es sich um ein webbasiertes, KI-gestütztes Softwareprodukt zur technischen Unterstützung der ärztlichen Dokumentation sowie der Erstellung von Arztbriefen (nachfolgend auch: „das Produkt“). Ziel des Produkts ist es, medizinische Inhalte, die durch den medizinischen Nutzermanuell oder per Diktat eingegeben werden, unter Einsatz von KI zu strukturieren und dadurch die Erstellung von Arztbriefen organisatorisch zu erleichtern und die Effizienz zu steigern. Das Produkt verarbeitet ausschließlich medizinische Inhalte (Anamnese, Befunde etc.), jedoch keine identifizierenden Personendaten. Die Nutzung durch den Kunden erfolgt ausschließlich im professionellen, medizinischen Umfeld und unter Beachtung insbesondere der geltenden berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben durch den medizinischen Nutzer. Die Verantwortung für den Inhalt der softwareseitig erstellten Arztbriefe verbleibt vollständig bei dem Kunden.
EasyMedix-Doc dient ausschließlich der Unterstützung bei der Dokumentation und der Strukturierung von Arztbriefen und trifft keine eigenständigen medizinischen Entscheidungen
.
Das Produkt dient insbesondere nicht der Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten und nicht der Diagnose, Überwachung, Behandlung, Linderung von oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen. Die Plattform dient insbesondere auch nicht der Untersuchung, Ersatz oder Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Vorgangs oder Zustands.
1.
Allgemeine Bestimmungen
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Geltung aller Geschäftsbedingungen des Kunden aus und dürfen nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis von EasyMedix geändert oder abgedungen werden. Setzt EasyMedix ihre vertraglichen Rechte nicht durch, kann dies nicht als ein Verzicht auf irgendeines dieser Rechte ausgelegt werden.
1.2.
Mit dem Vertragsschluss nach Nr. 2 erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen von EasyMedix einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn EasyMedix diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3.
Sind mehrere Dokumente Bestandteil des Vertrages, gelten die einzelvertraglichen Regelungen vorrangig.
2.
Vertragsschluss
2.1.
Der Vertrag zwischen EasyMedix und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde sich auf der Webseite von EasyMedix registriert und über die dortigen Eingabeflächen einen Nutzungsvertrag über eine oder mehrere Leistungskomponenten von EasyMedix sowie den Umfang der Nutzung abschließt.
2.2.
Bei der Registrierung auf der Webseite von EasyMedix werden die Stammdaten der Gesundheitseinrichtung des Kunden und der medizinischen Nutzer (wie Praxisname, Anschrift, Kontaktdaten, Fachrichtung) hinterlegt. Der so generierte Nutzerzugang ist passwortgeschützt und wird durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zusätzlich gesichert.
3.
Leistungsgegenstand
EasyMedix wird zukünftig verschiedene KI-basierte Softwarelösungen für das Gesundheitswesen anbieten. Derzeit beschränkt sich das Angebot auf den Leistungsgegenstand EasyMedix-Doc.
3.1
Leistungsgegenstand: EasyMedix-Doc
Die Leistungskomponente EasyMedix-Doc unterliegt den nachfolgenden Bedingungen:
3.1.1.
Vor der Erstellung eines Arztbriefes werden die Patientenstammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum) durch den medizinischen Nutzer in das dafür vorgesehene Eingabefeld eingegeben. Diese Daten werden nicht an die KI-Software übermittelt.
3.1.2.
Zur Eingabe medizinischer Inhalte (Anamnese, Befunde, Diagnose, Verlauf, Therapieempfehlung) stehen dem medizinischen Nutzer verschiedene Optionen zur Verfügung:
- Manuelle Texteingabe: Die medizinischen Inhalte werden in Textform in die Eingabemaske eingegeben oder per copy&paste eingefügt.
- Diktat: Der medizinische Nutzer spricht die medizinischen Inhalte ein oder lädt eine vorhandene Audiodatei hoch. Der Audio-Input wird durch die KI transkribiert.
In beiden Varianten wird ausschließlich der medizinische Inhalt (exklusive der Patientenstammdaten) verarbeitet. Die KI-Software strukturiert den vom medizinischen Nutzer eingegebenen bzw. diktierten und transkribierten Text und strukturiert diesen zu einem Entwurf des Arztbriefes (Gliederung in die Abschnitte: Anamnese, Befunde, Diagnose, Therapieempfehlung). Die KI-Software trifft keinerlei eigene Diagnosen und/oder Therapieentscheidungen sondern strukturiert und organisiert ausschließlich den Input des medizinischen Nutzers.
3.1.3.
Der medizinische Nutzer erhält nach der Eingabe der medizinischen Inhalte gemäß 3.1.2. einen Entwurf des Arztbriefes, den er in allen Abschnitten korrigieren und anpassen kann. Erst, nachdem der medizinische Nutzer über die vorgesehene Schaltfläche bestätigt, den Inhalt vollständig überprüft und notwendigenfalls korrigiert und angepasst zu haben, erzeugt die Software ein finales Dokument im Word-Format. In diesem Schritt werden der von der KI-Software generierte und vom medizinischen Nutzer geprüfte Brieftext, die zu Beginn erfassten Patientenstammdaten sowie die Praxisstammdaten zusammengefügt (Merge).
4.
Einschränkungen (EasyMedix-Doc)
4.1.
EasyMedix-Doc und die von der Software erzeugten Inhalte stellen weder eine medizinische oder gesundheitsbezogene Beratung noch eine gesicherte Diagnose oder Therapieempfehlung dar. Die Anwendung ist nicht darauf ausgerichtet, den physischen, psychischen oder emotionalen Gesundheitszustand eines Patienten unmittelbar zu beurteilen, zu erhalten oder zu verbessern.
4.2.
EasyMedix-Doc ist nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (Medical Device Regulation, MDR) oder anderen in Deutschland geltenden gleichwertigen Rechtsvorschriften nicht als Medizinprodukt zu klassifizieren. EasyMedix-Doc ist ausschließlich zur administrativen Unterstützung vorgesehen und dient der strukturierten und effizienten Dokumentation sowie Erstellung von Arztbriefen durch die medizinischen Nutzer. EasyMedix-Doc ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten oder gesundheitliche Beschwerden zu diagnostizieren, zu behandeln, zu lindern oder zu heilen. Alle medizinischen Entscheidungen – einschließlich Diagnosen und Therapieentscheidungen – liegen allein in der Verantwortung der jeweiligen Behandelnden. EasyMedix-Doc interagiert nicht direkt mit Patienten. Die Anwendung erhebt, überwacht oder analysiert keine physiologischen Daten. Die Funktionalität ist auf die Verarbeitung von Textdaten beschränkt, die durch den medizinischen Nutzer zur Dokumentations- und Verwaltungszwecken manuell oder via Spracheingabe eingegeben werden.
4.3.
Die medizinischen Nutzer dürfen keine vorsätzlich falschen, irreführenden oder täuschenden Eingaben oder Anweisungen in die Software eingeben. Dem medizinischen Nutzer ist es untersagt, personenbezogene Patientendaten in die Software zur Verarbeitung durch die KI einzugeben. Es ist ebenfalls untersagt, EasyMedix-Doc zu veranlassen oder zu manipulieren, um medizinische Diagnosen, Behandlungen oder sonstige gesundheitsbezogenen Inhalte zu generieren. Jeglicher Missbrauch dieser Art ist strikt untersagt und kann zur sofortigen Sperrung des Zugangs führen. Der Kunde stellt ebenfalls sicher, dass seine medizinischen Nutzer die vorgenannten Regelungen befolgen.
4.4.
EasyMedix-Doc ist ausschließlich für den Einsatz im Rahmen authentischer ärztlicher Konsultationen konzipiert.
5.
Software
5.1.
EasyMedix nutzt für die Bereitstellung der Leistungskomponenten eine eigens entwickelte, webbasierte Software.
5.2.
EasyMedix räumt dem Kunden das einfache, zeitlich beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software ein. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beinhaltet dies das Recht, die Software bestimmungsgemäß anzuzeigen und ablaufen zu lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu veräußern, zu vermieten oder Dritten zugänglich zu machen.
5.3.
Stellt EasyMedix dem Kunden Software von Drittanbietern bereit, verpflichtet sich der Kunde dazu, die Software- und Nutzungsbestimmungen des Drittanbieters zu beachten und zu befolgen. Hierzu stellt EasyMedix dem Kunden die geltenden Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters zur Verfügung. Software von Drittanbietern im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Cloud-Infrastruktur-, Hosting-, Datenbank-, Analyse-, Sicherheits-, Kommunikations- sowie Open-Source-Softwarekomponenten, die zur Bereitstellung oder zum Betrieb der Software erforderlich sind.
5.4.
Der Kunde verpflichtet sich dazu, bei einem Verstoß gegen die geltenden Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des Drittanbieters, EasyMedix von jeglicher Inanspruchnahme durch den Drittanbieter freizustellen.
AGB D+B RECHTSANWÄLTE, STAND 22.01.2026
5.5.
EasyMedix stellt EasyMedix-Doc als Cloud-Service mit grundsätzlich hoher technischer Verfügbarkeit bereit. Der Kunde erkennt an, dass kurzzeitige Einschränkungen durch erforderliche Wartungsarbeiten, Updates, Anpassungen, höhere Gewalt oder durch Störungen externer Infrastruktur (z. B. Netzbetreiber, Rechenzentrum) auftreten können. Ein bestimmter Mindestverfügbarkeitsgrad oder ein Service Level Agreement (SLA) werden derzeit nicht garantiert, sofern nicht im Rahmen des Abschlusses des Nutzungsvertrages anderslautend angegeben bzw. vereinbart. Etwaige Ausfallzeiten begründen nur dann Ansprüche, wenn EasyMedix diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
5.6.
EasyMedix ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen, welche die Nutzung der Software temporär einschränken können. Soweit möglich, werden geplante Wartungsfenster rechtzeitig im Voraus angekündigt.
6.
Pflichten des Nutzers
6.1.
Der Kunde und deren medizinische Nutzer erbringen sämtliche mit den von EasyMedix angebotenen Leistungskomponenten in Zusammenhang stehenden ärztlichen Leistungen ausschließlich im professionellen, medizinischen Umfeld sowie eigenverantwortlich, selbstständig, unabhängig und in medizinischen Belangen weisungsfrei. Der Kunde verpflichtet sich, hierbei stets die Vorschriften der jeweils gültigen Berufsordnung, des maßgeblichen Kammergesetzes und auch die im Übrigen einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und auch die medizinischen Nutzer hierzu zu verpflichten.
6.2
Dem medizinischen Nutzer ist es untersagt, personenbezogene Patientendaten in die Software zur Verarbeitung durch die KI einzugeben. Der Kunde trägt hierfür die Gewähr und stellt EasyMedix von etwaigen Haftungsansprüchen, die aus einer Zuwiderhandlung resultieren, frei.
6.2.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die notwendige Hard- und Software vorzuhalten, damit er bzw. seine medizinischen Nutzer die Leistungskomponenten von EasyMedix nutzen kann bzw. können. Um die Leistungskomponenten nutzen zu können, ist ein Internetzugang erforderlich.
6.3.
Der Kunde stellt EasyMedix von jeglichen (insbesondere wettbewerbsrechtlichen) Haftungsansprüchen Dritter frei, die aus einem berufsrechtswidrigen Verhalten des medizinischen Nutzers in Zusammenhang mit der Nutzung von Leistungsgegenständen von EasyMedix stehen.
6.4.
Der Kunde erklärt sich dazu bereit, die von EasyMedix bei der Durchführung des Vertrags bereitgestellten Leitungen nur für den eigenen Gebrauch zu verwenden. Insbesondere ist eine Zugänglichmachung für oder Weitergabe an unberechtigte Dritte untersagt. Jede gewerbliche Weitergabe ist unzulässig und wird urheberrechtlich verfolgt.
6.5.
Der Kunde verpflichtet sich, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für die ärztliche Tätigkeit seiner medizinischen Nutzer abzuschließen, sofern er noch nicht bereits über eine solche verfügt.
7.
Entgelt und Zahlungsmodalitäten
7.1.
Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungskomponenten durch den Kunden fallen unterschiedliche monatliche Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste an.
7.2.
Der Abrechnungszeitraum entspricht jeweils einem Kalendermonat. Bei Vertragsschluss während eines laufenden Monats wird das Entgelt anteilig für die verbleibenden Tage des Monats berechnet (taggenaue Berechnung).
7.3.
Die monatliche Nutzungsgebühr ist jeweils im Voraus zum ersten Werktag des Abrechnungsmonats fällig. Bei untermonatigem Vertragsschluss wird die anteilige Vergütung sofort mit Vertragsschluss fällig.
7.4.
EasyMedix stellt dem Kunden Rechnungen elektronisch zur Verfügung. Ein Anspruch auf postalische Rechnungsstellung besteht nicht.
7.5.
Zahlungen können per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung erfolgen. EasyMedix ist berechtigt, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
7.6.
Alle Entgelte und Kosten sind Netto-Beträge. Umsatzsteuer wird gemäß aktuellem Umsatzsteuergesetz berechnet.
7.7.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist EasyMedix berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Verzug tritt ohne weitere Mahnung ein, wenn der Kunde die Zahlung nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin leistet. Ist ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und kann der Einzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, tritt Verzug mit dem Tag des Rücklastschriftvermerks ein. Befindet sich der Kunde mit einem Monatsentgelt oder einem erheblichen Teil davon in Verzug, ist EasyMedix berechtigt, den Zugang zu den Leistungsgegenständen bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Sperrung bestehen.
7.8.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unbestrittenen Forderungen statthaft.
8.
Anpassung des Entgelts
8.1.
EasyMedix hat das Recht, das Entgelt nach Nummer 7 nach billigem Ermessen an die Kostenentwicklung anzupassen. Eine Erhöhung des Entgelts ist möglich, wenn sich die das Entgelt bildenden Faktoren erhöhen. In diesem Fall wird EasyMedix den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Erhöhung des Entgelts aufgrund dieses Rechtes durchgeführt wird und die Erhöhung anhand der gestiegenen preisbildenden Kostenelemente darlegen.
8.2.
EasyMedix wird bei einer Erhöhung des Entgelts ansteigende Kosten in einem Kostenbereich mit einem Kostenrückgang in einem anderen Kostenbereich saldieren, bevor das Entgelt angepasst wird.
8.3.
EasyMedix wird dem Kunden bei einer Erhöhung des Entgelts spätestens 10 Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung per Textform informieren. Ist der Kunde mit einer Erhöhung des Entgelts nicht einverstanden, so ist er berechtigt das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung nicht, so gilt die Erhöhung des Entgelts als von ihm genehmigt.
9.
Dauer des Vertrages, Kündigung
9.1.
Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses wird mit dem Kunden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von jeder Partei bis zum 15. eines Monats zum Ablauf des Folgemonats ordentlich gekündigt werden.
9.2.
Wird der Vertrag nicht rechtzeitig innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um einen weiteren Monat.
9.3.
EasyMedix und der Kunde sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- eine Partei trotz Abmahnung wiederholt schwerwiegend gegen übernommene Vertragspflichten verstößt oder
- gegen eine der Parteien das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
Ein wichtiger Grund liegt für EasyMedix auch dann vor, wenn der Kunde mit den monatlichen Zahlungsverpflichtungen mehr als einen Monat in Verzug gerät.
9.4.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung nach Nummer 9.3. muss den entsprechenden Kündigungsgrund bezeichnen.
10.
Verschwiegenheit
10.1.
Die Parteien vereinbaren Verschwiegenheit über den Inhalt sowie die Einzelheiten ihrer vertraglichen Beziehung und dieser vertraglichen Vereinbarung. Hierbei verpflichten sich die Parteien insbesondere, jegliche Informationen, die sie direkt oder indirekt von der anderen Partei erhalten und die als „vertraulich“ oder mit einem ähnlichen Vermerk gekennzeichnet werden oder - soweit mündlich mitgeteilt - als vertraulich oder mit einem ähnlichen Hinweis bezeichnet werden, geheim zu halten und nur im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Die Parteien werden die erhaltenen Informationen weder an Dritte weitergeben noch anderweitig zugänglich machen und sämtliche angemessenen Maßnahmen ergreifen, um diese Informationen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Es werden zudem alle im Rahmen dieses Vertrages tätig werdenden Mitarbeiter und Gehilfen zu einer solchen Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit betrifft keine Informationen, die
-öffentlich zugänglich sind, öffentlich zugänglich werden, ohne, dass dies die empfangende Partei zu vertreten hat oder
-der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig überlassen wurde oder
-der empfangenden Partei bereits bekannt oder von ihr unabhängig, also ohne Rückgriff auf die erhaltenen Informationen, entwickelt worden sind oder
-aufgrund zwingenden Gesetzes oder behördlicher Anordnung zu offenbaren sind. Die Partei, die sich auf eine dieser Ausnahmen beruft, hat diese zu beweisen.
10.2.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach Abs. 1 bleibt auch für den Zeitraum nach Ende des Vertragsverhältnisses bestehen.
10.3.
Eine Weitergabe von Daten an Dritte durch EasyMedix zu Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecken ist gestattet. Das Personal, vorübergehende Vertretungen, Subunternehmer sowie freie Mitarbeiter werden von EasyMedix gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf Vertraulichkeit verpflichtet.
11.
Haftung und Verjährung
11.1.
EasyMedix haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EasyMedix, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien oder arglistiger Täuschung.
11.2.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet EasyMedix nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3.
Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist – mit Ausnahme der in Ziffer 11.1. genannten Fälle – der Höhe nach auf die im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten jährlichen Lizenzentgelte für das betroffene Produkt beschränkt. Diese Haftungsobergrenze gilt auch für Ansprüche nach Ziffer 11.2.
11.4.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverluste ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei Datenverlust haftet EasyMedix nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre und nur insoweit, als EasyMedix zu einer Speicherung der betreffenden Daten verpflichtet war. Es gelten die ergänzenden Vereinbarungen und Informationen zum Datenschutz.
11.5.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EasyMedix.
11.6.
Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Kenntnis des Anspruchs, soweit gesetzlich keine längere oder kürzere Frist zwingend vorgeschrieben ist. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz‚ grober Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.
Support und Fehlerbehebung
12.1.
EasyMedix stellt dem Kunden Support über E-Mail sowie ein Ticketsystem zur Verfügung. Der Support erfolgt innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von EasyMedix, sofern nicht anders vereinbart.
12.2.
Die Bearbeitung von Fehlern und Störungen erfolgt nach deren Priorität und Dringlichkeit im Rahmen der technischen Möglichkeiten von EasyMedix. Ein bestimmter Reaktions- oder Lösungszeitraum wird nicht garantiert, sofern kein gesondertes SLA vereinbart wurde. Auf die Regelungen in Nr. 5.5 wird hingewiesen.
12.3.
Der Zugriff externer Entwickler oder Dritter auf Systeme oder Daten von EasyMedix ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von EasyMedix zulässig. In diesen Fällen erfolgt der Zugriff ausschließlich zeitlich begrenzt und unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen einschließlich der Unterzeichnung von Standardvertragsklauseln (SCC), soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich ist.
13.
Datenschutz und Schweigepflicht
13.1.
EasyMedix und der Kunde verpflichten sich, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die ärztliche Schweigepflicht eingehalten wird.
13.2.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
13.3.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EasyMedix erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, sowie gemäß dem zwischen den Parteien abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
13.4.
Produktivdaten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet und gespeichert.
13.5.
Die in den Leistungsgegenständen eingesetzten KI-Funktionen verarbeiten ausschließlich medizinische Inhalte ohne Patientenidentifikationsmerkmale. Eine Verarbeitung oder Speicherung direkt identifizierbarer Patientendaten durch die KI findet nicht statt.
13.6.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem AVV.
14.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1.
Das Vertragsverhältnis zwischen EasyMedix und dem Kunden unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
AGB D+B RECHTSANWÄLTE, STAND 22.01.2026
14.2.
Für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des Vertrages ergeben, wird der Firmensitz von EasyMedix in Bad Tölz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
15.
Salvatorische Klausel
15.1.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar („Fehlerhafte Bestimmung“) sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der Fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Beruht die Fehlerhaftigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in dieser Vereinbarung. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
15.2.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
